Im Zuge der Programmpartnerschaften werden besonders systemwirksame Programme von bestehenden Organisationen im Bildungsbereich durch die Sinnbildungsstiftung als Partnerin je nach Bedarf mit monetären und non-monetären Mitteln unterstützt. Die Sinnbildungsstiftung versteht sich in diesem Zusammenhang als Partnerin zur Organisation eines Finanzierungskonsortiums. In dieser Rolle übernimmt sie für alle Finanzierungspartner*innen die Qualitätssicherung, Antragsprüfung, Kontrolle von Meilensteinen und die Zahlungsabwicklung. Für einen Zeitraum von max. 24 Monaten können Projekte neben programmabhängiger non-monetärer Unterstützung bis zu € 500.000,- Förderung über eine Programmpartnerschaft mit der SBS abwickeln.
Die Summe der zur Verfügung stehenden Mittel für die Programmpartnerschaften ist 2024 ausgeschöpft. Es ist aktuell keine Einreichung möglich. Erstgespräche für Programmpartnerschaften ab 2025 können weiterhin stattfinden.
Fördersumme: bis zu max. 500.000 EUR
Laufzeit: max. 24 Monate
Fokus: Systemwirksame Veränderung des Bildungssystems
Hintergrund und Zielsetzung
Die Sinnbildungsstiftung hat es sich zum Ziel erklärt, wirksame Impulse zu setzen, um Veränderung im österreichischen Bildungssystem nachhaltig voranzutreiben. Ein wesentlicher Teil dieser Tätigkeit ist die Förderung innovativer Bildungsprojekte.
Neben den Programmen SEED und Bildünger ist die Sinnbildungsstiftung in der Förderschiene Programmpartnerschaften auf der Suche nach bereits bestehenden Programmen mit innovativem Charakter, mit deren Hilfe systemisch wirksame Impulse gesetzt werden können. Im Unterschied zu den anderen Förderprogrammen zielen Programmpartnerschaften darauf ab, dass die Sinnbildungsstiftung mit ihrem hohen Anspruch an Qualität und Nachhaltigkeit, die Projekte als längerfristige Partnerin unterstützt. Zur Erstellung eines Finanzierungskonsortiums im Sinne einer Public Private Partnership wird eng mit der einreichenden Organisation zusammengearbeitet.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben mit der Zielsetzung systemische Veränderung im Bildungssystem zu erwirken. Die Ausschreibung ist bewusst thematisch offengehalten, wobei Einreichungen jedenfalls die Grundkriterien lt. ISBG erfüllen müssen (siehe Förderkriterien).
Die maximale Fördersumme ist bei einer Laufzeit von max. 24 Monaten mit € 500.000,- pro Vorhaben gedeckelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten/Nutzen Effizienz der Vorhaben in der Begutachtung berücksichtigt wird. Eine Ausreizung der maximalen Fördersumme ist demnach nicht zwingend sinnvoll. Programmpartnerschaften in der Vergangenheit waren in der Höhe zwischen €50.000,- und €300.000,- angesiedelt.
Einreichung
Die Einreichung erfolgt via Mail an programmpartnerschaften@sinnbildungsstiftung.at: für den ersten Schritt ist ein Kurzkonzept von max. einer A4 Seite inkl. Fördersummen einzureichen. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Es können jedoch keine Programmpartnerschaften mehr für 2024 abgeschlossen werden. Vorgespräche für 2025 sind weiterhin möglich.
Die Einreichungen werden in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt:
1. Schritt
Innerhalb von 2-4 Wochen nach Erhalt des Kurzkonzepts meldet sich die SBS beim*bei der Antragsteller*in zu einem Erstgespräch (Ausgenommen hiervon sind die Monate Juli, August und Dezember. Eine Einreichung ist trotzdem möglich, die Bearbeitungszeiten verschieben sich jedoch um den jeweiligen Zeitraum). Infolge des Gesprächs wird beurteilt, ob eine Einreichung sinnvoll ist oder davon abgeraten wird.
2. Schritt
Einreichunterlagen nach positivem Erstgespräch:
Die Einreichung muss im PDF-Format in Form von einem oder mehreren Dokumenten eingereicht werden. Die Einreichung muss jedenfalls die folgenden Abschnitte umfassen:
Die Einreichunterlagen dürfen 35 A4 Seiten inkl. Anhänge und Verzeichnisse nicht überschreiten. Längere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Es wird unbedingt empfohlen die Förderrichtlinien und -kriterien beim Verfassen der Einreichung heranzuziehen.
Auswahl
In folgenden Schritten werden die Einreichungen geprüft und eine etwaige Programmpartnerschaft abgeschlossen:
1) Formalprüfung: Bei Einreichung wird die Vollständigkeit der Einreichung, sowie die Formalkriterien überprüft.
2) Expert*innengutachten: Im nächsten Schritt werden alle Anträge, die den Formalkriterien entsprechen durch Expert*innen begutachtet. Die Gutachten bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen und eine mögliche Förderentscheidung. Die Kriterien der Begutachtung finden Sie hier unten im Downloadbereich.
3) Auswahl durch den Vorstand: Aus allen positiv begutachteten Anträgen wählt der Vorstand der Sinnbildungsstiftung die inhaltlich geeignetsten Programme für eine Kooperation aus.
4) Nach einer positiven Entscheidung zur Kooperation durch den Vorstand, evaluiert das Generalsekretariat die Finanzierbarkeit. Im Zuge dessen besteht die Möglichkeit der Finanzierung in Form eines Konsortiums unter der Koordination der SBS. In der Regel werden jedenfalls zusätzliche Finanzierungspartner*innen benötigt. Die Sinnbildungsstiftung stellt nur in Ausnahmefällen die gesamte Projektfinanzierung.
5) Fördervereinbarung: Die ausgewählten Programme erhalten ein Förderangebot in Form einer Fördervereinbarung, die Programmziele, Meilensteine und Finanzierungsmodalitäten festhält. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur Teile oder leicht abgeänderte Varianten der eingereichten Vorhaben finanziert werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand der Sinnbildungsstiftung die Projektteams einzelner Einreichungen vor einer Förderentscheidung zu zusätzlichen Evaluierungsgesprächen einlädt.
Ablauf
Downloads
Kontakt
Veronika Grubmann, Programmleitung
programmpartnerschaften@sinnbildungsstiftung.at
+43 670 659 65 00
Sinnbildungsstiftung
Haus der Philanthropie
Schottenring 16/3. OG., 1010 Wien
office@sinnbildungsstiftung.at