Die SBS Programmpartnerschaften sind ein neues Pilotprogramm der Sinnbildungsstiftung, das im Herbst 2022 erstmals durchgeführt wird. Im Zuge der Programmpartnerschaften werden besonders systemwirksame Programme von bestehenden Organisationen im Bildungsbereich durch die Sinnbildungsstiftung als Partnerin mit monetären und non-monetären Mitteln unterstützt. Für einen Zeitraum von max. 24 Monaten werden aus allen Einreichungen max. fünf Vorhaben ausgewählt und erhalten neben programmabhängiger non-monetärer Unterstützung bis zu €500.000,- Förderung.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Sinnbildungsstiftung hat es sich zum Ziel erklärt, wirksame Impulse zu setzen, um Veränderung im österreichischen Bildungssystem nachhaltig voranzutreiben. Ein wesentlicher Teil dieser Tätigkeit ist die Förderung innovativer Bildungsprojekte im Zuge des Bildünger Programms.
Neben Bildünger ist die Sinnbildungsstiftung in der Förderschiene „Programmpartnerschaften“ auf der Suche nach neuen oder bereits bestehenden Programmen, mit deren Hilfe systemisch wirksame Impulse gesetzt werden können. Im Unterschied zu geförderten Projekten zielen Programmpartnerschaften darauf ab, dass die Sinnbildungsstiftung als längerfristige Finanzierungs- und Umsetzungspartnerin unterstützt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben mit der Zielsetzung systemische Veränderung im Bildungssystem zu erwirken. Die Ausschreibung ist bewusst thematisch offengehalten, wobei Einreichungen jedenfalls die Grundkriterien lt. ISBG erfüllen müssen (siehe Förderkriterien).
Die maximale Fördersumme ist bei einer Laufzeit von max. 24 Monaten mit € 500.000,- pro Vorhaben gedeckelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten/Nutzen Effizient der Vorhaben in der Begutachtung berücksichtigt wird. Eine Ausreizung der maximalen Fördersumme ist demnach nicht zwingend sinnvoll.
Die Förderung von Teilen größerer Vorhaben ist möglich, ebenso wie die Finanzierung von Teilen des Vorhabens durch andere Geldgebende. Ist das der Fall, ist das in der Beschreibung des Vorhabens, sowie im Finanzplan zu berücksichtigen.
Es stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung um fünf Einreichungen mit der vollen Fördersumme auszustatten.
Das Format zielt auf etablierte Bildungsorganisationen ab, deren Tätigkeit bereits erfolgreich erprobt wurde. Organisationen in Gründung und neue, ungetestete Programme sind nicht zur Förderung geeignet. Ihnen empfehlen wir eine Einreichung bei Bildünger.
Einreichung
Die Einreichunterlagen erfolgt via E-Mail an programmpartnerschaften@sinnbildungsstiftung.at. Die Einreichung muss im PDF-Format in Form von einem oder mehreren Dokumenten eingereicht werden. Um für eine Förderung in Erwägung gezogen zu werden muss eine Einreichung jedenfalls die folgenden Abschnitte umfassen:
1) Executive Summary: Beschreibung des Vorhabens auf max. 1 A4 Seite
2) Organisation: Darstellung der einreichenden Organisation inkl. Nachweis der Rechtsform.
3) Vorhaben: Beschreibung des Vorhabens inkl. Arbeitspaketen und Meilensteinen
4) Team: Darstellung des Projektteams
5) Finanzplan: Darstellung der Finanzierung des Vorhabens, inkl. geplanter Einnahmen und Ausgaben.
6) Nachweis über Einreichberechtigung gem. der Förderrichtlinien Abs. 3)
Die Einreichunterlagen dürfen 35 A4 Seiten inkl. Anhänge und Verzeichnisse nicht überschreiten. Längere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.
Einreichfrist ist der 21.10.2022.
Auswahl
Aus allen Einreichungen werden in der laufenden Ausschreibung in einem mehrstufigen Verfahren max. 5 Programmpartnerschaften ausgewählt:
1) Formalprüfung: Bei Einreichung wird die Vollständigkeit der Einreichung, sowie die Formalkriterien überprüft.
2) Expert*innengutachten: Im nächsten Schritt werden alle Anträge, die den Formalkriterien entsprechen durch Expert*innen begutachtet. Die Gutachten bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen und eine mögliche Förderentscheidung. Die Kriterien der Begutachtung finden Sie hier unten im Downloadbereich.
3) Auswahl durch den Vorstand: Aus allen positiv begutachteten Anträgen wählt der Vorstand der Sinnbildungsstiftung die inhaltlich geeignetsten Programme für eine Kooperation aus.
4) Fördervereinbarung: Die Ausgewählten Programme erhalten ein Förderangebot in Form einer Fördervereinbarung, die Programmziele, Meilensteine und Finanzierungsmodalitäten festhält. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur Teile oder leicht abgeänderte Varianten der eingereichten Vorhaben finanziert werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Sinnbildungsstiftung die Projektteams einzelner Einreichungen vor einer Förderentscheidung zu Evaluierungsgesprächen einlädt.
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