SBS Programmpartnerschaft

Im Zuge der Programmpartnerschaften werden besonders systemwirksame Programme von bestehenden Organisationen im Bildungsbereich durch die Sinnbildungsstiftung als Partnerin je nach Bedarf mit monetären und non-monetären Mitteln unterstützt. Für einen Zeitraum von max. 24 Monaten erhalten die Projekte neben programmabhängiger non-monetärer Unterstützung bis zu €500.000,- Förderung. Die Sinnbildungsstiftung versteht sich in diesem Zusammenhang u.a. als Partnerin zur Organisation eines Finanzierungskonsortiums.

Hard Facts

Fördersumme: max. 500.000 EUR

Laufzeit: max. 24 Monate

Fokus: Systemwirksame Veränderung des Bildungssystems

Hintergrund und Zielsetzung

Die Sinnbildungsstiftung hat es sich zum Ziel erklärt, wirksame Impulse zu setzen, um Veränderung im österreichischen Bildungssystem nachhaltig voranzutreiben. Ein wesentlicher Teil dieser Tätigkeit ist die Förderung innovativer Bildungsprojekte im Zuge des Bildünger Programms.

Neben Bildünger ist die Sinnbildungsstiftung in der Förderschiene Programmpartnerschaften auf der Suche nach bereits bestehenden Programmen mit innovativem Charakter, mit deren Hilfe systemisch wirksame Impulse gesetzt werden können. Im Unterschied zu geförderten Projekten zielen Programmpartnerschaften darauf ab, dass die Sinnbildungsstiftung als längerfristige Finanzierungs- und Umsetzungspartnerin unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben mit der Zielsetzung systemische Veränderung im Bildungssystem zu erwirken. Die Ausschreibung ist bewusst thematisch offengehalten, wobei Einreichungen jedenfalls die Grundkriterien lt. ISBG erfüllen müssen (siehe Förderkriterien).

Die maximale Fördersumme ist bei einer Laufzeit von max. 24 Monaten mit € 500.000,- pro Vorhaben gedeckelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten/Nutzen Effizient der Vorhaben in der Begutachtung berücksichtigt wird. Eine Ausreizung der maximalen Fördersumme ist demnach nicht zwingend sinnvoll.

Die Förderung von Teilen größerer Vorhaben ist möglich, ebenso wie die Finanzierung von Teilen des Vorhabens durch andere Geldgebende. Ist das der Fall, ist das in der Beschreibung des Vorhabens, sowie im Finanzplan zu berücksichtigen und eine entsprechende Abgrenzung der Mittel vorzuweisen.

Zur Erstellung eines Finanzierungskonsortiums im Sinne einer Public Private Partnership, sofern das erforderlich ist, wird eng mit der einreichenden Organisation zusammengearbeitet.

Einreichung

Die Einreichung erfolgt via Mail an:  für den ersten Schritt ist ein Kurzkonzept von max. einer A4 Seite inkl. Fördersummen einzureichen. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. 

Die Einreichungen werden in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt:

1. Schritt
Innerhalb von 2-4 Wochen nach Erhalt des Kurzkonzepts meldet sich die SBS beim*bei der Antragsteller*in zu einem Erstgespräch (Ausgenommen hiervon sind die Monate Juli, August und Dezember. Eine Einreichung ist trotzdem möglich, die Bearbeitungszeit verschieben sich jedoch um den jeweiligen Zeitraum). Infolge des Gesprächs wird beurteilt, ob eine Einreichung sinnvoll ist oder davon abgeraten wird.

2. Schritt
Einreichunterlagen nach positivem Erstgespräch:

Die Einreichung muss im PDF-Format in Form von einem oder mehreren Dokumenten eingereicht werden. Die Einreichung muss jedenfalls die folgenden Abschnitte umfassen:

  1. Executive Summary: Beschreibung des Vorhabens auf max. 1 A4 Seite
  2. Organisation: Darstellung der einreichenden Organisation inkl. Nachweis der Rechtsform.
  3. Vorhaben: Beschreibung des Vorhabens inkl. Arbeitspaketen und Meilensteinen
  4. Team: Darstellung des Projektteams
  5. Finanzplan: Darstellung der Finanzierung des Vorhabens, inkl. geplanter Einnahmen und Ausgaben.
  6. Nachweis über Einreichberechtigung gem. der Förderrichtlinien Abs. 3)

Die Einreichunterlagen dürfen 35 A4 Seiten inkl. Anhänge und Verzeichnisse nicht überschreiten. Längere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. 

Auswahl

In folgenden Schritten werden die Einreichungen geprüft und eine etwaige Programmpartnerschaft abgeschlossen:

1) Formalprüfung: Bei Einreichung wird die Vollständigkeit der Einreichung, sowie die Formalkriterien überprüft.

2) Expert*innengutachten: Im nächsten Schritt werden alle Anträge, die den Formalkriterien entsprechen durch Expert*innen begutachtet. Die Gutachten bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen und eine mögliche Förderentscheidung. Die Kriterien der Begutachtung finden Sie hier unten im Downloadbereich.

3) Auswahl durch den Vorstand: Aus allen positiv begutachteten Anträgen wählt der Vorstand der Sinnbildungsstiftung die inhaltlich geeignetsten Programme für eine Kooperation aus.

4) Nach einer positiven Entscheidung zur Kooperation durch den Vorstand, evaluiert das Generalsekretariat die Finanzierbarkeit. Im Zuge dessen besteht die Möglichkeit der Finanzierung in Form eines Konsortiums unter der Koordination der SBS.

5) Fördervereinbarung: Die Ausgewählten Programme erhalten ein Förderangebot in Form einer Fördervereinbarung, die Programmziele, Meilensteine und Finanzierungsmodalitäten festhält. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nur Teile oder leicht abgeänderte Varianten der eingereichten Vorhaben finanziert werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand der Sinnbildungsstiftung die Projektteams einzelner Einreichungen vor einer Förderentscheidung zu zusätzlichen Evaluierungsgesprächen einlädt.

Ablauf – 2023

Ablauf_SBS-Einreichung_02

Downloads

SBS – Skokanitsch Fotografie -20230221 – 109417 Kopie

Kontakt

Veronika Grubmann, Programmleitung

programmpartnerschaften@sinnbildungsstiftung.at

+43 670 659 65 00

Sinnbildungsstiftung

Haus der Philanthropie
Schottenring 16/3. OG., 1010 Wien
office@sinnbildungsstiftung.at